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Festlegung einer Wertgrenze in Höhe von 3.000 € für die erstmalige Erfassung und Bewertung von beweglichen Vermögensgegenständen.
Informationen
Beratungen
Betreff
Festlegung einer Wertgrenze in Höhe von 3.000 € für die erstmalige Erfassung und Bewertung von beweglichen Vermögensgegenständen.
Vorlage
BV/034/2012
Art
Beschlussvorlage
VO
Beschlussvorlage